Frage von Konstantin K. • 17.01.2025

Antwort ausstehend von Konrad Baur CSU
Nein, der DAS (Digital Services Act) steht nicht im Widerspruch zu Artikel 5 GG und er zerstört und unterdrückt nicht grundgesetzlich geschützte Freiheitsrechte, sondern er schützt diese vielmehr. Ich möchte diese Antwort erneut begründen:
Es ist gut, dass wir hier inzwischen mit seriösen Partnern zusammenarbeiten. Mir ist wichtig, dass wir ein Werkzeug haben, um solche Inhalte zu unterbinden.
Ich plädiere dafür, dass sich die zuständigen Regulierungsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene mit diesem Thema verstärkt beschäftigen.
Um vor und nach ungerechter Behandlung der Plattformen zu schützen, enthält der DSA neue Rechte für Nutzerinnen und Nutzer, um Entscheidungen bei der Moderation von Inhalten anzufechten: