Antwort 20.07.2026 von Carolin Kirsch SPD
Eine Modernisierung des IFG darf nicht zu Lasten bewährter Informationsrechte für Bürgerinnen und Bürger sowie Presse und Zivilgesellschaft gehen.
Eine Modernisierung des IFG darf nicht zu Lasten bewährter Informationsrechte für Bürgerinnen und Bürger sowie Presse und Zivilgesellschaft gehen.
Ich habe mich am Ende für den Kompromiss entschieden, weil ich die Stabilität unseres solidarischen Krankenversicherungssystems und den Schutz vor noch drastischeren Einschnitten für sehr viele Menschen nicht gefährden wollte. Das ändert nichts daran, dass ich die konkrete Regelung zur Blüten-Erstattung weiterhin kritisiere, aber es erklärt, warum meine Fraktion und ich in der Schlussabstimmung zugestimmt haben.
Die Begründung für diese Differenzierung liegt insbesondere in der besseren Standardisierbarkeit dieser Darreichungsformen.
Die AfD hat ein klares Programm zur Familienförderung.