
(...) Alle Jahrgänge ab 1964 können die frühzeitige Rente erst ab 65 Jahren beantragen. (...)
(...) Alle Jahrgänge ab 1964 können die frühzeitige Rente erst ab 65 Jahren beantragen. (...)
(...) Lassen Sie mich eines klarstellen: Wir haben im Koalitionsvertrag mit der SPD nicht vereinbart, die sogenannte "Rente mit 63" abzuschaffen. Die Möglichkeit, nach 45 Jahren Beitragszahlung mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, haben wir 2014 miteingeführt. (...)
(...) Die Regierenden begründen es wie folgt: Es gab eine Zeit, da musste man das Bruttoeinkommen versteuern, also auch das Geld, das man für die gesetzliche Rente eingezahlt hat. Die insoweit entstandene Rente wird nicht besteuert. Danach aber führte man ein, dass man die Beiträge zur Rente beim Bruttoeinkommen absetzen kann und nur vom Rest die Steuern zu bezahlen hat. (...)
(...) Dass Menschen im Alter ein gutes und selbstbestimmtes Leben führen können, ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit und der Würde. Fair und gut bezahlte Beschäftigung erleichtert auch die Vorsorge für das Alter. (...)
(...) Das ganze erfolgt Zug um Zug in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. Grundsätzlich geht man davon aus, dass diese nachgelagerte Besteuerung der Rente von Vorteil ist. Während Aufwendungen für die Altersvorsorge die Steuerbelastung während der Berufsjahre verringern, sind die Einnahmen bei der Altersrente übelicherweise geringer und damit wird auch nur auf diesen geringeren Teil Steuern bezahlt. (...)
(...) Bitte senden Sie Ihre E-Mail daher an diese Adresse: dorothee.baer@bundestag.de. Dort wird Ihre Anfrage bearbeitet und an Frau Bär weitergegeben werden. (...)