Antwort 10.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Eine Nutzung als bloße Haushaltsdeckung ist nicht vorgesehen und findet so auch nicht statt
Eine Nutzung als bloße Haushaltsdeckung ist nicht vorgesehen und findet so auch nicht statt
Das derzeit diskutierte Konsolidierungskonzept der Staatsregierung sieht demgegenüber vor, im Bereich der Beamtenbesoldung zeitliche Verschiebungen vorzunehmen. Die Verschiebung gilt auch für die Gehälter der Mitglieder der Staatsregierung. Diese Maßnahmen betreffen einen anderen Regelungsbereich und sind nicht unmittelbar auf die Abgeordnetenentschädigungen übertragbar.
Dass daher auch die Frauen der CDU/CSU und unter anderem die Bundesvorsitzende der Frauen Union Nina Warken diesen Prozess eines Vorschlags aktiv begleiten, ist selbstverständlich.
