Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Nadja F. • 29.01.2012
Antwort von Monika Lazar BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 27.02.2012 (...) Das UVG wird vielfach als zu bürokratisch kritisiert - eine weitergehende Reform wäre angebracht. Bündnis 90 / Die Grünen wollen die Kommunen und die Länder dazu bewegen, sich stärker dafür einzusetzen, dass das Geld, das die (zumeist) Väter ihren Kindern schuldig bleiben, auch eingetrieben wird. (...)
Frage von Nadja F. • 29.01.2012
Antwort von Diana Golze Die Linke • 31.01.2012 (...) das Kindergeld soll nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Wir sehen dies auch als einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut, von der die Kinder alleinerziehender Eltern überdurchschnittlich betroffen sind. (...)
Frage von Nadja F. • 29.01.2012
Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen CDU Frage von Nadja F. • 29.01.2012
Antwort von Florian Bernschneider FDP • 06.02.2012 (...) Situationen, in denen dies notwendig ist, liegen auf der Hand. Es kommt leider nicht selten vor, dass ein Elternteil nach einer Scheidung oder Trennung seinen Unterhaltspflichten eine Zeit lang nicht nachkommen will oder, zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit, einfach nicht nachkommen kann. Der Unterhaltsvorschuss soll hier kurzfristig und unbürokratisch helfen. (...)
Frage von Nadja F. • 29.01.2012
Antwort von Dorothee Bär CSU • 03.02.2012 (...) Die Befristung der Zahlung des Unterhaltsvorschusses auf das 12. Lebensjahr des Kindes rührt tatsächlich daher, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Betreuungsbedarf mit zunehmendem Alter der Kinder abnimmt. CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Zahlungen bis zum 14. (...)
Frage von Nadja F. • 29.01.2012
Antwort von Petra Crone SPD • 03.02.2012 (...) Deshalb fordert die SPD eine Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschusses, bei der die maximale Bezugsdauer verlängert und die Altersgrenze von derzeit 12 Jahren angehoben wird; Maßnahmen zur effektiveren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie zur wirksameren Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen aufgrund ausgebliebener Unterhaltszahlungen, auch um zusätzliche Belastungen für die Kommunen zu vermeiden. (...)