Antwort 11.09.2026 von Joachim Herrmann CSU
Anstatt den Hitzeschutz über eine Grundgesetzänderung als Gemeinschaftsaufgabe zu regeln – was nach meiner Einschätzung lediglich zu massivem bürokratischen Mehraufwand und langwierigen Zuständigkeitsstreitigkeiten führen würde –, plädiere ich für ein rasches, konkretes Handeln innerhalb der bestehenden Kompetenzen.
