Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Heike M. • 24.07.2013
Antwort von Stefan Ziller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 25.08.2013 (...) bei der Umgangsvereitelung handelt es sich nach Meinung der Bündnis 90/Die Grünen um ein großes Problem auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts. Gerade am Anfang ist es für das Jugendamt schwer, zu erkennen, ob es sich nur um vorübergehende Schwierigkeiten oder wirklich objektiv berechtigte und ausschließlich kindswohlorientierten Bedenken geht. (...)
Frage von Heike M. • 24.07.2013
Antwort von Tom Wesener FDP • 25.07.2013 (...) Für mich sind alle Formen von Missbrauch, seelisch oder körperlich, bedeutsam, weil sie eine dramatische Beeinträchtigung der Lebensqualität für die jeweils Betroffenen darstellen. (...) Aus diesem Grund möchte ich beispielsweise auch die Eltern-Kind-Entfremdung oder die Problematik der häuslichen Gewalt gegenüber Männern (vgl. (...)
Frage von Heike M. • 24.07.2013
Antwort ausstehend von Björn Glienke PIRATEN Frage von Heike M. • 24.07.2013
Antwort von Iris Spranger SPD • 23.08.2013 (...) Eine Eltern-Kind-Entfremdung tritt meist nach einer Trennung der Eltern auf. (...) Das Wichtigste ist doch aber, es zu einer solchen Situation gar nicht erst kommen zu lassen! (...)
Frage von Heike M. • 24.07.2013
Antwort von Petra Pau Die Linke • 14.08.2013 (...) Eltern Kind Entfremdung oder auch Parental Alienation Syndrom ist eine Störung zwischen Kind und Eltern im Umgang miteinander, die von der Kindheitswissenschaft aber auch in der Psychologie weitestgehend kritisch hinterfragt wird. Insbesondere die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in der heutigen medizinisch / psychologischen Praxis nicht oder kaum noch angewandt und spielen vor allem aber in der kindesschutzrechtlichen Debatte eine eher geringe Rolle. (...)
Frage von Heike M. • 24.07.2013
Antwort von Monika Grütters CDU • 13.08.2013 (...) Darüber hinaus bin ich skeptisch, ob die Instrumentalisierung eines Kindes in partnerschaftlichen Konflikten überhaupt einer Kodifizierung als Unrecht bedarf. Dass ein solches Verhalten unredlich ist, scheint mir offensichtlich zu sein, und vielmehr existieren hier weniger eine gesetzliche Lücke als praktische Beweisschwierigkeiten, die durch ein abstraktes Verbot in Gesetzen oder Verordnungen nicht aufgehoben würden. (...)