
Antwort 19.08.2005 von Karin Labinsky-Meyer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Schmitz,

Sehr geehrter Herr Schmitz,
Sehr geehrte Frau Müller,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Sehr geehrter Herr Daniel,
Sehr geehrter Herr Rohde,
Eine Voraussetzung für die Wahlfreiheit ist die Kennzeichnung. Sie ist aus Sicht der FDP durch die im letzten Jahr in Kraft getretene Lebensmittel-Kennzeichungsverordnung der Europäischen Union hinreichend geregelt.