
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


(...) Sehr geehrter Herr Awad, Ihre Frage zum gemeinsamen Sorgerecht kraft Gesetzes ab Geburt für unverheiratete Paare (ohne Einverständnis der Mutter) scheint davon auszugehen, dass die Übertragung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern auch nach geltender Rechtslage eine übereinstimmende Sorgeerklärung voraussetzt. (...) Gerade unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls hat der Gesetzgeber jedoch auch bewusst darauf verzichtet, ein gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern kraft Gesetzes ab Geburt zu schaffen. (...)

(...) Für die Gleichstellung zur geteilten Sorge setzt sich unsere Fraktion bereits aktiv ein (Drucksache 19/1175). Wir wollen hierbei das sogenannte "Wechselmodell" als Modell zur Regelung der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern zum Regelfall machen. Dies bedeutet eine gemeinsame Betreuung der Kinder mit zeitlicher Verteilung zwischen ein Drittel / zwei Drittel bis hin zur hälftigen Teilung. (...)

(...) -rechtlichen Fragestellungen das Kindeswohl im Fokus. Wie auch meine Fraktionskollegen halte ich einen Paradigmenwechsel im Familienrecht für notwendig. Wir müssen weg von "einer betreut, einer bezahlt" hin zu einem "getrennt gemeinsam erziehen". (...)


(...) Zur zweiten Frage bin ich durchaus der Meinung, dass beide Elternteile völlig unabhängig vom Trauschein gleichberechtigt für ein Kind sorgen sollten und sorgen dürfen. Der Bundestag hat 2012 das Sorgerecht reformiert und dabei die Rechte lediger Väter gestärkt, so dass das geteilte (oder alleinige väterliche) Sorgerecht bei Schweigen der Mutter oder auch gegen den Willen der Mutter durchgesetzt werden kann. (...)