
Lobbysprünge stoppen!
Schluss mit dem nahtlosen Seitenwechsel
in die Wirtschaftslobby!
Wir fordern: Strengere Karenzzeiten
für Spitzen:politiker:innen!
Es ist natürlich sehr wünschenswert, dass nach einer Trennung beide Elternteile Betreuungsverantwortung übernehmen. Unserer Meinung nach, sollte der Gesetzgeber aber keine pauschalen Modelle festschreiben, sondern immer das Kindeswohl als Maßstab nehmen.
Damit finanzielle Hürden den Gang zu den Gerichten nicht erschweren, sind die Klagen vor den Verwaltungsgerichten im Bereich des SGB VIII kostenlos und können auch ohne anwaltliche Vertretung erhoben werden.
Die fachliche Komplexität dieser Verfahren ist für Eltern und Kinder allein kaum zu bewältigen, weshalb sie sich von einem Beistand unterstützen lassen sollten.
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Es ist mir nicht ersichtlich weshalb das Kindeswohl bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht besser geschützt sein soll. Insofern kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.