
Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben erklärt, dass das Thema das Kindeswohl gefährde und den Einsatz untersagt.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben erklärt, dass das Thema das Kindeswohl gefährde und den Einsatz untersagt.
Ich rechne damit, dass es im zweiten Halbjahr 2023 zur Abstimmung kommen wird.
Die Reform ist mir auch persönlich ein Herzensanliegen, weil das Recht auf der Höhe der Zeit sein muss.
Scheidungskinder können künftig einfacher den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie wohnen.
Die Ratifikation der Konvention könnte in Deutschland beispielsweise dazu beitragen, dass Wanderarbeiter*innen sich besser über ihre Rechte informieren können, dadurch weniger Angst vor Ausweisungen haben und so mehr an der Gesellschaft teilhaben können.