
(...) Die grobe Faustregel lautet: Ein erwachsenes Kind muss für seine pflegebedürftige Mutter zahlen, wenn sein Einkommen 1250 € überschreitet. Einen Überschuss muss es allerdings nicht ganz abgeben, sondern in der Regel nur die Hälfte davon. (...)
(...) Die grobe Faustregel lautet: Ein erwachsenes Kind muss für seine pflegebedürftige Mutter zahlen, wenn sein Einkommen 1250 € überschreitet. Einen Überschuss muss es allerdings nicht ganz abgeben, sondern in der Regel nur die Hälfte davon. (...)
Sehr geehrte Frau Fruhmann,
für Ihr Schreiben vom 13. März über abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen. Ich habe es an Ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten Herrn Max Straubinger weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Heveling,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
(...) Ich würde Sie nicht als so genannten Rabenonkel bezeichnen, denn freie Meinungsäußerungen sind in einer Demokratie grundsätzlich erlaubt, aber ich konnte mich – ehrlicher Weise – eines kurzen Kopfschüttelns bzgl. Ihrer Vorstellung ein Quarantänezimmer in Kitas einzurichten, nicht erwehren. (...)
(...) Einfach aus dem Grund, weil es dort besser gesund werden kann. Wollte man diese Kinder in einem Quarantänezimmer betreuen, so würde das bedeuten, dass eine Erzieherin/ein Erzieher nur zur Betreuung dieses Kindes abgestellt werden müsste, denn alleine kann es dort ja auch nicht bleiben. Das ist angesichts der knappen personellen Ausstattung in den KITAs(oder auch in der Schule) unrealistisch. (...)