Frage von Julia H. • 28.08.2023

Antwort von Ulrike Bahr SPD • 01.09.2023
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Wir haben im Familienrecht einen Reformstau.
Ich halte die Gleichzeitigkeit von einer guten und auch öffentlich geförderten Struktur aus Bildungs- und Freizeitangeboten für Kinder sowie einer gezielten Unterstützung einkommensschwacher Familien wie durch die Kindergrundsicherung für goldrichtig
Unsere unterschiedlichen Auffassungen lassen sich an dieser Stelle wohl nicht ausräumen.
Ein Generationenschnitt wie von der FDP anfangs gefordert, ist nicht Teil der Staatsangehörigkeitsreform.