
Sehr geehrter Herr Meid,
Ihre Frage vom 27.2.2007 habe ich in der Zwischenzeit beantwortet. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Kühn-Mengel, MdB
Sehr geehrter Herr Meid,
Ihre Frage vom 27.2.2007 habe ich in der Zwischenzeit beantwortet. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Kühn-Mengel, MdB
(...) Die zunehmende Grenzgängerschaft am Hochrhein ist zunächst einmal eine begrüßenswerte Entwicklung. Sie sichert nicht nur vielen Familien ein Auskommen, sie sorgt auch für soziale und wirtschaftliche Stabilität. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
(...) Nach Artikel 6 GG steht die Ehe „unter dem besonderen Schutz des Staates.“ Daher habe ich mich für eine Änderung der geplanten Reform zum Unterhaltsrecht eingesetzt. Der jetzt erzielte Kompromiss ist für alle tragbar. (...)
(...) Sofern ich Ihre Anfrage richtig verstehe, sind Sie jedoch mit der Unterhaltspflicht Ihres Mannes gegenüber dem Kind aus erster Ehe nicht einverstanden. Ich halte es hingegen für selbstverständlich, dass Eltern ihren Kindern Unterhalt zahlen, selbst wenn sie sich, wie von Ihnen geschildert, nicht mehr verstehen oder auch keinen Kontakt mehr haben. Eltern können in der Regel für sich selber sorgen, Kinder sind dazu nicht in der Lage und deshalb auf Unterhalt angewiesen. (...)
(...) In der Tat habe ich die Hoffnung, dass sich durch die Unterhaltsreform die Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen - und es sind immer noch meist die Väter - verbessern wird. Dafür spricht, dass die Kinder im sog. (...)