
Sehr geehrter Herr Rudolph,
Ihre Frage zum Unterhaltsrecht beantworte ich nachfolgend:
Sehr geehrter Herr Rudolph,
Ihre Frage zum Unterhaltsrecht beantworte ich nachfolgend:
(...) Bei den nachehelichen Unterhaltsansprüchen treten wir dafür ein, diese regelmäßig zu befristen, denn nach Beendigung der Ehe sollte die Eigenverantwortung der ehemaligen Ehepartner gestärkt werden. Dabei ist insbesondere die zunehmende partnerschaftliche Rollenverteilung in Ehe und Lebenspartnerschaft zu berücksichtigen. (...)
Sehr geehrter Herr Nink,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als gewählte Bundestagsabgeordnete des Lahn-Dill-Kreises nehme ich Anfragen, Anregungen, aber auch Kritik von Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst.
(...) Der Staat müsste sich dann den Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten wiederholen. In der DDR war es so geregelt, dass unterhaltsbedürftige Kinder ab einem bestimmten Zeitpunkt der Nichtzahlung den Unterhalt vom Staat bekamen. Dieser konnte dann mit hohen Aufschlagsgebühren sich den Unterhalt vom Unterhaltsverpflichteten wieder zurückholen. (...)
(...) Allerdings halte ich diese Regelung für wenig befriedigend.Tatsache ist, dass das gegenseitige, rechtlich verbindliche und ggf. auch einklagbare "Füreinander-Einstehen" innerhalb einer Erwerbsgemeinschaft gerade im Hinblick auf Kinder durch das Steuerrecht nicht hinreichend berücksichtigt wird. Dies betrifft Familien mit vielen Kindern ebenso wie Alleinerziehende. (...)
(...) Da den Koalitionsparteien ihr mühsam verhandelter Kompromiss durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern aus der Hand geschlagen wurde, ist die Frage der Neuvorlage offen. Wir haben die Koalition mehrfach aufgefordert, unsere bereits 2004 vorgelegten Vorschläge aufzugreifen, die eine verfassungskonforme Anpassung des Unterhaltsrechts an die tägliche Realität gewährleisten würde – leider ohne Erfolg. Die Union zeigt hier, dass ihr Familienbild längst noch nicht in der Gegenwart angekommen ist – Frau von der Leyen hin oder her. (...)