
Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird mit unserer Reform des Namensrechts aufgehoben.
Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird mit unserer Reform des Namensrechts aufgehoben.
Volljährige Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes angenommenen wurden, sollen kraft einer Übergangsregel ihren vor der Annahme geführten Namen nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Geburtsnamen bestimmen können.
Ganz grundsätzlich gilt für mich aber, dass ich der Überzeugung bin, dass es für Kinder in aller Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für Erziehung und Entwicklung übernehmen.
Im Regierungsentwurf wurde Ihr Anliegen in Form einer Ausnahmeregelung aufgenommen. Dort ist nun vorgesehen, dass Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, weiterhin den Kindergarantiebetrag (ehemals Kindergeld) direkt erhalten.