
Sehr geehrte Frau Wolter,
Sehr geehrte Frau Wolter,
(...) Ich stimme Ihnen zu, dass es wünschenswert wäre, wenn alle 22 ständigen Ausschüsse zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt wären. Bedauerlicherweise beträgt der Frauenanteil des Deutschen Bundestags nur 31,6 %. In allen anderen Ausschüssen sind daher mehr Männer als Frauen vertreten. (...)
(...) Es ist in der Regel anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt (§ 1666 Abs.2 BGB). Zum Vermögen gehören auch Unterhaltsansprüche des Kindes. (...)
(...) 4 GG einem Missverständnis unterliegt. Hier geht es nicht darum, Väter durch das Grundgesetz benachteiligen und ihnen Rechte zu versagen, sondern um den alleinige Schutz der schwangeren Frau oder der Mutter. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die einschlägigen Grundgesetzkommentare verweisen, die alle auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Müttern hinweisen. (...)
(...) Lesung im Bundestag mit Bedenken zu Wort. Sie waren mit der von uns vorgeschlagenen Regelung zur Gleichbehandlung unehelicher und geschiedener Mütter beim Betreuungsunterhalt nicht einverstanden. Hier besteht der von mir erwähnte Klärungsbedarf innerhalb der Union. (...)