
Sehr geehrte Frau Meisters,
Sehr geehrte Frau Meisters,
(...) So ist ein gerichtliches Vermittlungsverfahren möglich, ebenso wie die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld und unter Umständen auch Zwangshaft. Es kommt auch in Betracht, das Sorgerecht des betreuenden Elternteils einzuschränken oder seinen Unterhaltsanspruch zu versagen oder herabzusetzen, wenn er den Umgang massiv und schuldhaft vereitelt. (...)
(...) Deshalb verfolgt DIE LINKE den politischen Ansatz, dass bei Unterhaltsfragen immer die Kinder im Vordergrund stehen müssen und nicht die Trauscheine oder Scheidungsurkunden. Ein Kind sollte Anspruch auf Leistungen haben, ganz gleich welchen Status und welches Vormögen die Eltern haben. (...)
(...) Der Mindestunterhalt des zum 1. Januar 2008 in Kraft tretenden Unterhaltsrechts beträgt in der ersten Altersgruppe (0-5 Jahre) zunächst 279 Euro, in der zweiten Altersgruppe (6-11 Jahre) 322 Euro und 365 Euro in der dritten Altersgruppe (12-17 Jahre). Das ergibt sich aus der neuen Übergangsregel, die im Parlamentarischen Verfahren eingefügt wurde. (...)
(...) Die steuerliche Absetzbarkeit von den Kosten für Kinder wurde in den letzten Jahren unter Beteiligung der SPD deutlich verbessert. Zuletzt hat die SPD durchgesetzt, dass die erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten ab dem ersten Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Ich halte es für den richtigen Weg, dass diese Steuervergünstigungen unabhängig davon gelten, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. (...)
Sehr geehrte Frau Meisters,