Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Katharina B. • 19.12.2007
Antwort von Marion Holz Die Linke • 20.12.2007 (...) Zwangsuntersuchen der Kinder können ein Weg sein, jedoch denke ich, bei professioneller Betreuung der sogenannten "auffälligen" Familien, Begleitung durch Hebammen und Jugendpfleger, Jugendamt, entsprechende, ausreichende finanzielle Mittel, brauchen wir keine Zwänge. Kinderrechte müssen gestärkt werden,diese in das Grundgesetz aufzunehmen ist der richtige Schritt. (...)
Frage von Daniela S. • 18.12.2007
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 29.02.2008 (...) was Sie schildern, ist in der Tat tragisch. Aber der Gesetzgeber kann natürlich nichts daran ändern, wenn der Zahlungspflichtige insolvent geht. Gesetzliche Regeln dagegen gibt es nicht. (...)
Frage von Cristina M. • 18.12.2007
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 23.01.2008 (...) "100" des heute geltenden Mindestunterhalts betragen hingegen in der ersten Altergruppe (0-5) 202 Euro, in der zweiten Altersgruppe (6-11) 245 Euro und in der dritten Altersgruppe 288 Euro. Sie sehen: In der ersten Altersgruppe steigt der Unterhalt um 6 Euro, in den beiden anderen Gruppe bleibt er gleich. In den neuen Bundesländern steigt der Unterhalt in allen drei Gruppen. (...)
Frage von Friedrich S. • 18.12.2007
Antwort von Kerstin Griese SPD • 20.12.2007 (...) Von den paradiesischen Zuständen, die sie vermuten, sind wir jedoch weit entfernt. Zumal die Rentenentwicklung in der Zukunft gar nicht so rosig aussieht. Um künftig seinen Lebensstandard zu sichern, wird man um eine private Vorsorge nicht mehr herumkommen. (...)
Frage von Ariane S. • 18.12.2007
Antwort von Klaus Brähmig parteilos • 08.01.2008 (...) Die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geforderte „Kultur des Hinschauens“ halte ich für einen angemessenen Ansatz, der neben staatlichen Institutionen auch den Bürger in die Pflicht nimmt. Dies gilt im Besonderen auch gegenüber Jugendlichen. (...)
Frage von Nicole S. • 17.12.2007
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 12.02.2008 (...) Es ist zunächst so, dass in erster Linie die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich sind. Stiefeltern sind gegenüber den Kindern ihres Partners nicht zu Unterhalt verpflichtet, weil sie mit den Kindern nicht direkt verwandt sind. Deshalb kann das Einkommen der heutigen Frau Ihres Mannes bei der Berechnung des Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter nicht direkt berücksichtigt werden. (...)