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Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.
Die AfD hat gefordert, dass das Grundgesetz entsprechend angepasst wird, da wir der Überzeugung sind, dass das Gesetz zur sogenannten Ehe für alle nicht mit diesem vereinbar ist

Es ist unser Ziel, Unterschiede bei den Betreuungsanteilen im Bereich des sogenannten asymmetrischen Wechselmodells bei der Ermittlung der Höhe des Unterhalts besser abzubilden

Leider kann ich Ihnen momentan keinen konkreten Zeitplan nennen. Ich setze mich aber weiterhin mit aller Kraft für eine Umsetzung ein.

Klar ist: Wir brauchen ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit.