Frage von Susanne N. • 25.10.2023

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der letzten Legislaturperiode hat der Bundestag den Antrag der FDP zur Festschreibung des familienrechtlichen Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall abgelehnt.
Einig sind wir uns, dass Kinder und Jugendliche weltweit nicht heiraten sollten, und Zwangsehen sind bereits zu Recht verboten. Die Herausforderung liegt darin, angemessen auf bestehende Kinderehen zu reagieren.
Im Mittelpunkt jeder Unterhaltsrechtsreform muss das Kindeswohl stehen.
Wir vertreten die Ansicht, dass eine Änderung des Grundgesetzes nötig ist, um die Ehe für Homosexuelle zu ermöglichen.