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Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat keine Gründe gesehen, eine Neuauszählung zu veranlassen. Nun bleibt dem BSW noch eine Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Eine Verfassungsänderung sollte gut geprüft werden. Artikel 1 und 3 GG schützen bereits umfassend vor Diskriminierung.
Ich vertraue darauf, dass die zuständigen Institutionen alle eingereichten Prüfungen sorgfältig und unabhängig bearbeiten
Wir arbeiten derzeit an einem Anforderungsprofil für die Stelle des unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten. Die Besetzung soll bis zum Jahresende erfolgen
Das Aufdecken der Vorgänge in Frankfurt ist durch Strukturen entstanden, die bereits vorhanden sind. Der aktuelle Fall zeigt also, dass die internen Kontrollmechanismen der hessischen Polizei funktionieren.