Frage von Heike P. • 09.07.2024

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klar ist aber auch: Alle Einnahmen, die aktuell durch die CO2-Bepreisung generiert werden, werden schon jetzt ausgezahlt und für Investitionen in den Klimaschutz verwendet.
Verpflichtende Vorgaben für Hersteller sind derzeit nicht in Planung und könnten auch an ihre Grenzen stoßen, da viele Hersteller ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben. Das Bundeskabinett hat jedoch kürzlich neue Regeln festgelegt, um die Rückgabe alter Elektrogeräte zu erleichtern.
Es gibt unterschiedliche Definitionen für Kurzstreckenflüge. Auf EU-Ebene gilt ein Flug bis 3.500 km bzw. bis 4.000 km als Kurzstrecke, und ein Flug bis 500 km als sehr kurze Strecke.