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(...) Zur Behebung der unstreitig bestehenden Probleme an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Behandlung gerade im Bereich der Anschlussheilbehandlungen erscheint es allerdings vernünftig, die besonderen ambulanten Fähigkeiten der Kliniken stärker für die medizinische Versorgung zu nutzen. Bereits mit der Gesundheitsreform 2004 wurden deshalb die Möglichkeiten zur ambulanten Leistungserbringung für bestimmte Bereiche in den Kliniken verbessert. Mit der Gesundheitsreform sollen diese Behandlungsmöglichkeiten für hochspezialisierte Leistungen ausgeweitet und konkretisiert werden. (...)



(...) Auch hier bringt die Gesundheitsreform Veränderungen. Die Budgetierung wird durch die Gesundheitsreform beendet. Zentrales Ziel der neuen Vertragsgebührenordnung ist die leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen mit festen Euro-Preisen. (...)

(...) Welche Klinik was anbieten darf, wird in Zulassungsverfahren des jeweiligen Bundeslandes entschieden. Das Ziel ist, den Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel an Aids, Mukoviszidose oder Krebs erkrankt sind, ständige Arztwechsel zu ersparen und die in entsprechend spezialisierten Kliniken gesammelte Kompetenz besser zu nutzen. Der zentrale Punkt ist, dass wir in Zukunft gerade bei chronischen und schweren Erkrankungen den Patientinnen und Patienten mehr Entscheidungsfreiheit gewähren können. (...)