
Das Pflegegeld wird zum 01. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben, ebenso wie die Zuschüsse der Pflegeversicherung zur Bezahlung von Pflegediensten, die ambulanten Sachleistungen.
Das Pflegegeld wird zum 01. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben, ebenso wie die Zuschüsse der Pflegeversicherung zur Bezahlung von Pflegediensten, die ambulanten Sachleistungen.
Leider konnte ich allerdings aufgrund einer terminlichen Überschneidung nicht an der Abstimmung teilnehmen. Namentliche Abstimmungen werden meist sehr kurzfristig angesetzt, so dass es manchmal zu Terminkollisionen kommt.
Leider steht es nicht in meiner Macht, den Pandemievertrag der WHO zu verhindern, auch wenn ich dies gerne tun würde, da ich den Machtzuwachs einer Organisation, die leider zunehmend von privaten Institutionen finanziert wird statt von den Staaten, für eine sehr problematische Entwicklung halte.
Mir ist bewusst, dass sich die derzeit beschlossenen Zuschüsse nur auf Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner beziehen.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Pflege-WGs im Blick behalten.