Antwort 14.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Die mit dem neuen SGB XIV eingeführte Vermögens- und Einkommensanrechnung orientiert sich an den Grundsätzen des SGB XII
Die mit dem neuen SGB XIV eingeführte Vermögens- und Einkommensanrechnung orientiert sich an den Grundsätzen des SGB XII
Die von Ihnen angesprochenen Punkte werden im Rahmen des Verbändegespräches und des weiteren Verfahrens erörtert werden.
Es ist in der Tat wichtig, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland geschützt und gestärkt wird.