Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Constanze W. • 04.12.2010
Antwort von Jens Ackermann FDP • 17.02.2011 (...) Im Ergebnis fallen damit unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts nur die Verträge, die Krankenkassen freiwillig abschließen können, zum Beispiel Verträge zur integrierten Versorgung oder insbesondere die Rabattverträge in der Arzneimittelversorgung. (...)
Frage von Constanze W. • 04.12.2010
Antwort von Marlies Volkmer SPD • 08.12.2010 (...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD hat das AMNOG und damit die von Ihnen angesprochene Regelung abgelehnt. (...)
Frage von Constanze W. • 04.12.2010
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD Frage von Constanze W. • 04.12.2010
Antwort von Carola Reimann SPD • 07.01.2011 (...) Da der Gesetzentwurf zum AMNOG von der Regierungskoalition stammt, kann ich Ihnen nicht sagen, was CDU/CSU und FDP im Detail dazu bewogen hat, die Änderungen des Kartellrechts in dieser Form vorzunehmen. In der Anhörung zum Gesetz wurde von allen Experten und Verbänden massiv Kritik an dem vorgelegten Entwurf zum Kartellrecht geübt. (...)
Frage von Thomas H. • 02.12.2010
Antwort von Jens Kerstan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 06.12.2010 (...) Mir ist es beim Verkauf der LBK immer darum gegangen, dass die entsprechenden Angebote der konkurrierenden Unternehmen den Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft zugänglich gemacht werden. Daher hat die GAL-Fraktion im Jahr 2005 auch eine Akteneinsicht beantragt, um die Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote zu überprüfen. (...)
Frage von Daniel M. • 30.11.2010
Antwort von Daniel Bahr FDP • 14.12.2010 (...) Die Koalition ist sich aber der Tatsache bewusst, dass die Zusatzbeiträge, wie sie von der Vorgängerregierung eingeführt worden sind, nicht sozial gerecht sind, weil sie ohne Sozialausgleich unterschiedslos von allen Mitgliedern zu zahlen sind, solange die Krankenkasse nicht mehr als acht Euro erhebt. Deswegen wurde mit der jetzt vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesundheitsreform ein Sozialausgleich eingeführt, der automatisch durchgeführt wird, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds übersteigt. (...)