
Sehr geehrter Herr Markscheffel,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Sehr geehrter Herr Markscheffel,
vielen Dank für Ihre Fragen.
(...) Da ich in Ihrem Fall die Regelung als ungerecht empfinde bin ich der Auffassung, dass hier Verbesserungen nötig sind. Mein persönlicher Rat ist, Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einzulegen. Dann muss die Kasse die Beitragshöhe begründen. (...)
(...) soweit ich in Erfahrung bringen konnte – ohne dass mir alle Einzelheiten Ihres Falles vorliegen - hat sich die BKK grundsätzlich korrekt verhalten. In der Gesetzlichen Krankenkasse wird immer nur in die Zukunft verbeitragt; Damit ist es nicht möglich, rückwirkend Beiträge zu erstatten. Grundsätzlich hat jedoch die Krankenkasse die Möglichkeit, Beitragsstundungen zu vereinbaren. (...)
(...) Die Auskunft Ihrer Krankenkasse ist nicht richtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten seit Anfang 2009 einheitliche Regeln für die Beitragsbemessung bei freiwillig versicherten Mitgliedern. Diese wurden vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversichertenverband entwickelt und sind für alle Krankenkassen verbindlich. (...)
(...) Ziel der Bundesregierung ist es, durch mehr Wettbewerb und Transparenz auch in Zukunft ein leistungsfähiges und effizientes Gesundheitssystem zu erhalten. Aufgabe der Politik ist es dabei, faire Rahmenbedingungen und Regeln für einen funktionierenden Wettbewerb aufzustellen, in dem alle Beteiligten, seien sie öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert, gleichermaßen Anreize bestehen, eine bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten. (...)
(...) Ihre Fragen sind mehr als berechtigt, nur leider kann ich sie nicht beantworten. Deshalb habe ich sie gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Theresa Schopper, unserer gesundheitspolitischen Sprecherin, an die zuständige Staatsregierung weitergeleitet, und zwar in Form einer schriftlichen Anfrage. (...)