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(...) Patienten, die durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurden, haben ein Recht darauf, dass die Behandlungsfehlervorwürfe in einem transparenten und zügigen Verfahren aufgearbeitet werden. Hierzu gehört auch, dass die Begutachtungsverfahren transparent und fair ausgestaltet sind. (...)

(...) Wenn die Herstellerfirmen oder die Vertreiber und Vertreiberinnen von nikotinhaltigen Liquids gerne die Unbedenklichkeit der E-Zigarette manifestieren wollen, so bleibt es ihnen belassen Gutachten zu finanzieren. (...)

(...) Selbst E-Zigaretten Vertreiber wie vitasmoke oder red-kiwi weisen im Internet auf gesundheitliche Risiken hin, weisen Propylenglykol als potentielles Allergen aus und raten darüber hinaus zum Beispiel Asthma-Kranken zu äußerster Vorsicht bei der Nutzung elektrischer Zigaretten. So heißt es zum Beispiel bei vitasmoke bei den Sicherheits- und Gesundheitshinweisen unter anderem: (...)

(...) Allerdings hat das Bundesgesundheitsministerium vor kurzem noch einmal klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig. (...)