Frage von klaus t. • 30.01.2024

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind und Versorgungsbezüge erhalten, zahlen nach dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent.
Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung.