
(...) Die Krankenkassen können bereits heute homöopathische Leistungen als Satzungsleistung (d.h. freiwillige Leistung) anbieten. (...)
(...) Die Krankenkassen können bereits heute homöopathische Leistungen als Satzungsleistung (d.h. freiwillige Leistung) anbieten. (...)
(...) CDU und CSU werden daher auch in Zukunft Sorge dafür tragen, dass Krankenkassen besondere Therapierichtungen und Therapieformen in Form von Satzungsleistungen übernehmen können. Wir werden uns daher auch weiterhin für Bonus-Modelle, Wahl- und Selbstbehalttarife einsetzen. Damit wollen wir dem Wunsch vieler Versicherter Rechnung tragen, Leistungen der Naturheilmedizin zu Lasten einer Krankenkasse abrechnen zu können. (...)
(...) Selbstverständlich bin persönlich der Meinung, dass die Krankenkassen die Kosten für hilfreiche homöopathische Medikamente und alternative Behandlungsmethoden übernehmen sollten. Zu diesem Themenkomplex ist unsere Bundestagsfraktion immer wieder initiativ geworden. (...)
(...) Grundsätzlich lege ich als Sozialwissenschaftlerin auf evidenzbasierte Erkenntnisse zur Wirksamkeit wert. Diese sehe ich nicht bei der Homöopathie und würde es definitiv nicht stärker fördern wollen. Unter Berücksichtigung von Metastatistiken und statistischen Fehlerquoten sprechen die Ergebnisse eine eindeutige Sprache. (...)