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(...) Wahltarife haben nach den Vorstellungen der LINKEN als wettbewerbliche Elemente bei den Gesetzlichen Krankenkassen im Prinzip nichts zu suchen. Nach unseren Vorstellungen sollte die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung die Kosten für sämtliche medizinisch sinnvollen und nützlichen Maßnahmen übernehmen. Alles andere wäre nicht solidarisch. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Der Wahltarif zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen wurde wegen geringer Nachfrage (bundesweit wenige hundert Versicherte) mit dem TSVG aufgehoben. Entsprechende Satzungsleistungen der (...)

Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage.

(...) Sie haben also die Möglichkeit, eine Krankenkasse zu wählen, die die Erstattung komplementärmedizinische Arzneimittel als Satzungsleistung anbietet. (...)

(...) Hinsichtlich der Streichung des Wahltarifs möchte ich auf die Begründung zum Gesetzentwurf verweisen: Die Streichung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen ist auf die zu geringe Nachfrage zurückzuführen. Im Jahresdurchschnitt 2017 waren nur 562 Versicherte in diese Wahltarife eingeschrieben. (...)