
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat nach meinem Kenntnisstand bisher keinen Gebrauch von der Verordnungsermächtigung in § 17 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes gemacht
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat nach meinem Kenntnisstand bisher keinen Gebrauch von der Verordnungsermächtigung in § 17 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes gemacht
Einige Länder haben die pauschale Beihilfe bereits eingeführt.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass auch mit dem aktuellen Gesetz richtigerweise keine Entkriminalisierung von unter 18-Jährigen stattgefunden hat.
Ich würde Ihnen empfehlen, in Ihrem speziellen Fall, einen Termin zum kostenlosen Beratungsgespräch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) zu vereinbaren
Bereits im Oktober vergangenen Jahres haben wir als Union einen Antrag mit dem Titel „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen und mit psychischen Erkrankungen stärken“ in den Bundestag eingebracht.