
einen Zusammenhang zwischen der Cannabislegalisierung im Allgemeinen und der Mocro-Mafia in NRW im Speziellen habe ich selbst nie hergestellt.
einen Zusammenhang zwischen der Cannabislegalisierung im Allgemeinen und der Mocro-Mafia in NRW im Speziellen habe ich selbst nie hergestellt.
Der Anspruch einer freiheitlichen Gesellschaft muss deshalb sein, dass Verbraucher auf Grundlage der umfänglichen Informationen selbstbestimmte Entscheidungen treffen. Dass selbstbestimmt dabei nicht immer gesundheitsbewusst heißt, kann bei Statistiken zum Übergewicht und daraus resultierenden Krankheiten niemand leugnen.
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.
In den Verhandlungen haben wir erreicht, dass finanzielle Risiken für die gesetzliche Krankenversicherung nahezu ausgeschlossen bleiben. Die Regelung zur Vertraulichkeit wird nach zwei Jahren evaluiert und läuft Mitte 2028 aus.
Die bislang geltende Regelung war vor dem Hintergrund der Güterabwägung Schutz des ungeborenen Lebens und Selbstbestimmungsrecht der Frau angemessen.