Frage von Max B. • 25.01.2025

Antwort von Mario Czaja CDU • 27.01.2025
Parteien können keinen Verbotsantrag gegen eine andere Partei richten. Das Verfahren ist in Artikel 21 des GG und in den Paragrafen 43 ff. des BVGG geregelt.
Parteien können keinen Verbotsantrag gegen eine andere Partei richten. Das Verfahren ist in Artikel 21 des GG und in den Paragrafen 43 ff. des BVGG geregelt.
Als Sozialdemokratie stehen wir in der Tradition des Kampfes gegen den Faschismus und an der Seite der Millionen Menschen aus der Zivilgesellschaft, die deutlich gemacht hat: „Nie wieder ist jetzt!“
Die Gründe, warum ich den Antrag für ein AfD-Verbot für falsch halte, habe ich Ihnen aufgeführt.
Ein Verbot kann uns eine Atempause geben, weil wir damit Finanzierungsstrukturen zerschlagen und staatliche Zuschüsse gestoppt bekommen.