
Der Bundesrat muss nicht der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zustimmen.
Der Bundesrat muss nicht der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zustimmen.
Ich wurde in den 1990er Jahren eingebürgert.
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Rechtliche Bedenken sind bislang nicht in der Rechtspraxis aufgetreten. Es entlastet die für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Behörden und Gerichte und ermöglicht eine schnelle und zielgerichtete Integration.
Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Eine vorherige Aufenthaltszeit oder Geburt in Deutschland (wie bei Ihrem Fall) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Duldungszeiten fallen bisher auch nicht unter den rechtmäßigen Aufenthalt. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.