
Der Gesetzentwurf der Ampel genügt diesem Anspruch – Einbürgerung als Ergebnis gelungener Integration – jedoch nicht.
Der Gesetzentwurf der Ampel genügt diesem Anspruch – Einbürgerung als Ergebnis gelungener Integration – jedoch nicht.
Aufenthaltszeiten, während denen lediglich die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt war (Duldung) werden dabei weder im geltenden Staatsangehörigkeitsrecht noch im zukünftig geplanten Recht berücksichtigt. Zeiten eines nicht rechtmäßigen Aufenthalts (Duldung) werden bewusst nicht angerechnet, damit aus einem ungenehmigten Aufenthalt keine Privilegien entstehen.
Auch wenn Ihre Integrationsleistungen sehr vorbildlich sind, sind wir von der CSU der Meinung, dass zu kurze Fristen im Generellen bei der Einbürgerung dem Prinzip widersprechen, nach welchem die Einbürgerung als das erfolgreiche Ende eines Integrationsprozesses zu sehen ist und nicht an dessen Anfang stehen darf.
Voraussetzung für den Erhalt der Staatsbürgerschaft ist u.a. ein legaler Aufenthaltstitel bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens 8 Jahre.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist mit dem Bekenntnis zu unserem Land mit allen dazugehörigen Rechten, Pflichten und Werten verbunden. Daher ist es wichtig, dass dem Einbürgerungsprozess ein vollständiger Integrationsprozess vorausgeht.
Gesetze zur Staatsbürgerschaft werden in Berlin im Bundestag beschlossen und nicht in der Bürgerschaft. Daher kann ich darüber leider auch nicht abstimmen.