
Da der Gesetzesentwurf noch im BMI liegt, können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt keine abschließende Antwort auf Ihre Frage geben
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Das stimmt, mit der Staatsangehörigkeitsreform wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit für alle Menschen möglich sein.
Wir brauchen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist.
Und schließlich muss die lange vom Bund angekündigte Rückführungsoffensive endlich in die Tat umgesetzt werden. Bayern hat hier bereits mehrfach den Bund aufgefordert zu handeln und diese Position klar gemacht.
Mit der Krankenbehandlung beauftragt das Land Thüringen per Vertrag die Krankenkassen. Damit ändert sich für diese Patienten lediglich das Abrechnungsverfahren.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen, daher wird der Prozess noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.