
Die Bundesregierung setzt dabei komplementär wirkende Instrumente insbesondere aus der Humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit ein.
Die Bundesregierung setzt dabei komplementär wirkende Instrumente insbesondere aus der Humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit ein.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Nein, ich kann mir keine Zusammenarbeit mit der AFD vorstellen.
Wenn ein:e Ausländer:in in Vollzeit arbeitet, aber zu wenig Geld verdient und deswegen aufstocken muss (also Sozialleistungen bezieht), weil er / sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt für sich (und die Familie) aufkommen kann, so kann diese Person trotzdem eingebürgert werden.
Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch