Eine Abschiebung nach 25 Jahren macht wohl kaum mehr Sinn.
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Wir brauchen tragfähige Migrationsabkommen, die legale Wege der Zuwanderung aufweisen und gleichzeitig die Rücknahmebereitschaft in den Herkunftsländern erhöhen.

Dadurch werden die Herausforderungen des demografischen Wandels beispielsweise für die Finanzierung der Sozialversicherungen eher verstärkt als gelöst.

Aktuell liegt für die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ein Referentenentwurf vor, den das zuständige Bundesinnenministerium im Mai veröffentlicht hat.

Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung gehört ein rechtmäßiger Voraufenthalt von nun acht und nach der Reform fünf Jahren in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen werden es drei Jahre Voraufenthalt sein).

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch