Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Adriana A. • 10.07.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 11.07.2023 Bei einem Aufenthaltstitel nach § 23a Aufenthaltsgesetz ist es nach aktuellen Plänen so, dass Sie erst in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln müssen (z.B. einen Fachkrafttitel oder in die Niederlassungserlaubnis), um eingebürgert werden zu können
Frage von Aly D. • 10.07.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 11.07.2023 Wann genau das Gesetz dann verabschiedet wird und in Kraft treten kann, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Für Ihre Einbürgerung im Laufe des nächsten Jahres, sollte der zeitliche Ablauf aber passen.
Frage von Ayhan T. • 10.07.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 12.07.2023 Damit sie nicht wieder komplett "von vorne" beginnen müssen, empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit Ihrer zuständigen Behörde zu suchen und Ihren Fall gegebenenfalls zurückzustellen
Frage von Olivet B. • 10.07.2023
Antwort von Josip Juratovic SPD • 21.07.2023 wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Frage von Recep S. • 09.07.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 11.07.2023 Für ehemalige Deutsche ist keine automatische Wiedereinbürgerungen vorgesehen. Sie müssen also eine Wiedereinbürgerung (dann unter den neuen Bedingungen der erlaubten Mehrstaatigkeit) bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen.
Frage von Daniela S. • 09.07.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 12.07.2023 Ein Nachweis von C1-Kenntnissen über den Berufsabschluss ist aktuell nicht vorgesehen