Frage von Christine Z. • 05.09.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 06.09.2023
Laut neuesten Informationen des Bundesinnenministeriums soll die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft treten.
Laut neuesten Informationen des Bundesinnenministeriums soll die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft treten.
Nein, diese Information ist falsch.
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung. Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten eine weitere erwerben, so können Sie die zweite Staatsangehörigkeit erst annehmen und die deutsche behalten, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.
Menschenunwürdige Zustände an den EU-Außengrenzen beenden, Menschen dezentral unterbringen, spezielle Unterkünfte für vulnerable Gruppen
A1-Sprachnachweis, Ehegattennachzug, Visum
Deutschland ist ein Einwanderungsland – das spiegelt sich nun in unserem Staatsangehörigkeitsrecht wider.