Frage von Michael B. • 17.10.2023

Antwort von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 25.10.2023
In Deutschland gibt es ein Grundrecht auf Asyl. Die Einstufung des Herkunftslandes als sicher schließt ein Recht auf Asyl nicht grundsätzlich aus.
In Deutschland gibt es ein Grundrecht auf Asyl. Die Einstufung des Herkunftslandes als sicher schließt ein Recht auf Asyl nicht grundsätzlich aus.
Für Ihren Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Kind die Staatsangehörigkeit von Ihnen und Ihrer Frau erhält
Die Dauer der Asylverfahren ist im Jahr 2023 auf durchschnittlich 6,8 Monate gesunken, 2022 waren es noch 7,6 Monate.
Für mich ist klar: zu einer nachhaltigen Migrationspolitik gehört auch die Bekämpfung der Fluchtursachen in Transit- und Herkunftsländern.
Es ist laut Bundesinnenministerium geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.