
Der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeldes um weniger als 15 Prozentüber dem Grundsicherungsniveau liegt
Der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeldes um weniger als 15 Prozentüber dem Grundsicherungsniveau liegt
In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgezogen. Danach wird das Gesetzgebungsverfahren zur Alimentation so schnell wie möglich finalisiert.
Das Bundesgesetzblatt (BGBl) ist das offizielle Verkündungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Neue Gesetze werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind dort für jeden frei zugänglich.
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt:
die Koalition plant den parlamentarischen Beschluss noch im Juli 2023.