(...) Ich habe bei diesem Thema vor allem die Gesundheit der Menschen in unserem Land im Blick und lehne den Entwurf daher ab. Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedeutet faktisch eine Legalisierung von Cannabis und steht damit in direktem Widerspruch zu den Zielen des Verbraucherschutzes und sie beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit unserer Präventionspolitik. Bei der rechtlichen Einstufung müssen wir die gesundheitlichen Risiken und Langzeitfolgen des Konsums aller Gruppen beobachten. (...)
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(...) Entscheidend ist aber die Einzelfallprüfung. Die grundsätzliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit durch das von Ihnen vorgeschlagene Prinzip „Wer zuerst kommt, demonstriert zuerst (und alleinig)“ entspricht jedoch nicht den Vorgaben der Verfassung. (...)

(...) Unstrittig ist, dass ein Teil der Demonstranten gewalttätig war. Dazu habe ich eine eindeutige Meinung: Die Krawallmacher und Randalierer haben das Demonstrationsrecht durch ihre gewaltsamen Ausschreitungen missbraucht. (...)

(...) Laut Verfassungsgericht gehört das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu den "unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist vom Gesetzgeber beim Erlaß grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten." (...)

(...) Dieser Aufwand liegt jedoch für 2015 bei vergleichsweise bescheidenen rund 100 Millionen Euro. Der weitaus größere Teil der Aufgaben wird von den Ländern und vor allem den Kommunen wahrgenommen. So investiert z.B. Nordrhein-Westfalen jährlich zwei Milliarden Euro für den Zivil- und Katastrophenschutz. (...)

(...) Durch die Einführung des ABS-Zwangs für Motorräder über 125 ccm erhofft sich die EU eine Senkung der Unfallzahlen. (...)