Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
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Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.
Die Haltung der GRÜNEN Landtagsfraktion zur Pflegekammer können Sie hier auf unserer Webseite nachlesen: Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Fehler beheben, starke Struktur erhalten: Grüne Fraktion RLP