
Die individuelle Bedarfsgerechtigkeit muss gegenüber der Einfachheit eines pauschalen Zuschlags abgewogen werden
Die individuelle Bedarfsgerechtigkeit muss gegenüber der Einfachheit eines pauschalen Zuschlags abgewogen werden
Nach den Verbesserungen, die wir in den letzten beiden Legislaturperioden für Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente umgesetzt haben, wollen wir mit dem Gesetz auch eine Rentenaufwertung für Rentnerinnen und Rentnern im Bestand der Erwerbsminderungsrente
Die pauschalen Prozentsätze sind nur eine suboptimale Angleichung des Rechtstands der Bestandsrenten an die für neue EM-Rentnerinnen und -rentner gültige Zurechnungszeit.
Stärkung der Erwerbsminderungsrenten im Rentenbestand war ein Kernanliegen
Eine komplette Neuberechnung der individuellen Rentenansprüche und –höhen für sämtliche Bestands-Erwerbsminderungsrenten sowie die Altersrenten von ehemaligen Erwerbsminderungs-Rentner*innen nach dem aktuellen Rentenrecht würde für einen extrem hohen Personalaufwand der Rentenversicherung sorgen. Eine Auszahlung wäre dann nicht 2024 zu erreichen, sondern erst viel später
Die individuelle Bedarfsgerechtigkeit muss gegenüber der Einfachheit eines pauschalen Zuschlags abgewogen werden