
Es ist wichtig, dass Fälle von unverhältnismäßiger Polizeigewalt aufgeklärt werden – für die Opfer, aber auch zum Schutz unserer gut arbeitenden Polizist*innen.
Es ist wichtig, dass Fälle von unverhältnismäßiger Polizeigewalt aufgeklärt werden – für die Opfer, aber auch zum Schutz unserer gut arbeitenden Polizist*innen.
Ein neuer und zusätzlicher Beschwerdeweg, etwa in Form einer unabhängigen Beschwerdestelle, ist im Ergebnis für den Bund nicht erforderlich beziehungsweise sachgerecht.
Die effektivsten Mittel gegen Polizeigewalt sind Anzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde. Strukturell wirken unabhängige Polizeibeauftragte gegen das Problem.
Ich unterstütze unabhängige Polizeibeauftragte, wie in SH, an welche sich sowohl Betroffene als auch Bedienstete in solchen Fällen wenden können.
Um eine unabhängige Anlaufstelle zu schaffen, haben wir uns im Koalitionsvertrag auf die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten bzw. einer unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizeien des Bundes als Anlaufstelle beim Deutschen Bundestag mit Akteneinsichts- und Zutrittsrechten verständigt.