
(...) Das Führen des von Ihnen beschriebenen Messers am Gürtel ist nach dieser Novellierung des Waffengesetzes verboten. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit, die in § 53 Abs. (...)
(...) Das Führen des von Ihnen beschriebenen Messers am Gürtel ist nach dieser Novellierung des Waffengesetzes verboten. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit, die in § 53 Abs. (...)
(...) Wie Sie dem Schreiben entnehmen konnten, ist das Führen eines Messers mit einer stehenden Klinge von mehr als 12 cm beim Waldspaziergang oder beim Picknick grundsätzlich verboten. Sie müssten folglich künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen. Meiner Ansicht nach sollte es kein Problem darstellen, für den Spazierstock beim Waldspaziergang, für die Zweige des Osterstrauß es oder auch für das Butterbrot beim Picknick ein Messer zu verwenden, dessen Klingenlänge auch nach dem neuen Waffengesetz zugelassen ist, sprich dessen Klinge die vorgeschriebenen 12 cm Länge nicht überschreitet. (...)
(...) Bei Ihren Ausführungen zum Thema Terrorismus und Antiterrorkampf übergehen Sie die Ablehnung des Irak-Kriegs der Bush-Administration und des von Bush proklamierten Kampfs gegen Terrorismus durch die Grünen, um offensichtlich einer falschen Logik das Wort zu reden und mit falschen Unterstellungen argumentieren zu können. Terroristen gibt es natürlich nicht nur in Afghanistan, das Hauptproblem in Afghanistan ist auch der Wiederaufbau und nicht die Bekämpfung des Terrorismus. Einen direkten Zusammenhang mit den Ölstaaten sehen wir da nicht. (...)
(...) Sie leben in dem entwickeltsten Rechtsstaat der Welt. Nirgendwo gibt es einen so qualifizierten Schutz der Grundrechte wie in Deutschland. Das gilt auch für den Datenschutz. (...)
(...) Dennoch bleiben Abstimmungen über Bundeswehreinsätze im Ausland wohl die schwierigsten Entscheidungen eines Bundestagsabgeordneten – sie berühren das Gewissen des einzelnen Abgeordneten. Dabei sind für mich persönlich zwei Kriterien von entscheidender Bedeutung: Kommt es zu kriegerischen Handlungen, unter anderem auch um Frieden zu erzwingen, oder geht es dabei um Einsätze mit denen der Frieden stabilisiert und abgesichert werden soll. (...)
(...) wie Sie meiner Antwort an Herrn Liebl entnehmen konnten, teile ich die Bedenken der Kritiker der verschärften Regelung. Allerdings muss man, wenn man Mitglied der Regierungskoalition ist auch Beschlüsse der Mehrheit mittragen. Das ist ein normaler Vorgang. (...)