
Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann ich leider nicht nachprüfen und würde Ihnen raten, sich an Ihren örtlichen Mieterbund zu wenden.
Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann ich leider nicht nachprüfen und würde Ihnen raten, sich an Ihren örtlichen Mieterbund zu wenden.
Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, 4. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (20/9890) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/12146) angenommen.
Der Deutsche Bundestag wird heute abschließend über die Privilegierung für Balkonsteckeranlagen entscheiden (Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen).
Die Freiwilligkeit für Privathaushalte muss hingegen erhalten bleiben.
Eine Verkündung von niedrigeren Schätzwerten für Kleinstfahrzeuge ist nicht sinnvoll. Der reale Stromverbrauch dieser Fahrzeuge ist so gering, dass der Ertrag im Quotenhandel nur im einstelligen Eurobereich läge.